Der EU AI Act gilt seit 2024, die DSGVO seit 2018. Die Frage ist: Was heißt das für die KI-Lösungen, die Sie in Ihrer Organisation gerade einsetzen oder einführen wollen?
Wir arbeiten mit dem, was schon da ist – mit Ihrer aktuellen KI-Landschaft, mit der realen Nutzung, mit den Unterlagen der Datenschutzbeauftragten.
Am Ende haben die Teilnehmenden ein gemeinsames Verständnis der Rechtslage und eine eigene KI-Richtlinie als Arbeitsdokument. Sie wissen, was Sie unter welchen Bedingungen nutzen dürfen.
Hinweis: Es handelt sich hierbei um keine Rechtsberatung.
Themen
- DSGVO und KI: Was ändert sich, was bleibt? Drei Datenkategorien, AVV, Serverstandort
- EU AI Act: Risikoeinstufung für konkrete Anwendungsfälle
- Betriebsrat und Mitbestimmung
- Bias und Ethik: Wo entstehen Risiken, die nicht im Gesetz stehen?
- KI-Richtlinie erstellen
Das Ergebnis des Workshops (Halb- oder Ganztag) ist ein gemeinsames Verständnis der Gesetzgebung und eine individuelle KI-Richtlinie als Arbeitsdokument. Die Teilnehmenden wissen, welche Tools unter welchen Bedingungen genutzt werden dürfen. Das Modul kann als dokumentierter Kompetenzaufbau für den EU AI Act genutzt werden und bildet oftmals die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Datenschutzbeauftragten und dem Betriebsrat.
FACTS
- Umfang Halbtag (4 Std.) oder Ganztag, je nach vorhandenem Wissen
- Flexibilität Kann vor oder nach anderen Modulen stattfinden
- Voraussetzung Kein Vorwissen nötig – eigene Datenschutzstrukturen helfen
- Durchführung Inhouse
FÜR WEN:
- Organisationen, die KI einführen oder bereits einsetzen und rechtliche Klarheit brauchen
- HR, Datenschutzbeauftragte und Führungskräfte, die Verantwortung tragen
- Teams mit Betriebsrat, bei denen Mitbestimmung ein Thema ist
OUTCOME:
- Eine KI-Richtlinie als Arbeitsdokument — nicht perfekt, aber einsatzbereit
- Klarheit, welche KI-Lösungen unter welchen Bedingungen erlaubt sind
- Dokumentierter Kompetenzaufbau für den EU AI Act
- Basis für das Gespräch mit Datenschutzbeauftragten und Betriebsrat





